(3) Bei
Artikeln, die von uns zugestellt werden, gelten die
im
Internet bei den jeweiligen Artikel angeführten Zustellpreise. Bei
diesen Zustellpreisen sind die Zustellkosten und die Montagekosten
inkludiert.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Bei Postversand der Waren sind unsere Rechnungen unverzüglich
mit dem
der Sendung beigelegten Erlagschein zu bezahlen.
(2) Bei
Zustellung der Waren durch uns sind unsere Rechnungen
unverzüglich
mit dem bei der Zustellung ausgehändigten
Erlagschein
oder direkt beim Zusteller in bar zu bezahlen.
(3) Bei
Selbstabholung der Waren sind unsere Rechnungen bei der
Abholung
an der Kassa der jeweiligen Filiale in bar zu bezahlen.
(4) Bei Zahlung
mit Erlagschein und bei Barzahlung beim Zusteller
ist bei
einem Bestellwert über EUR 36,- eine
Anzahlung
von 30 Prozent des Bestellwerts zu leisten. Zu diesem
Zweck
schickt die POHLY K.G. dem Besteller nach Eingang der
Bestellung
einen Erlagschein, mit dem die Anzahlung zu leisten ist.
Die
Anzahlung ist spätestens 3 Tage nach Erhalt des Erlagscheins
einzuzahlen.
Die Lieferung bzw Versendung der Waren und
Leistungen
erfolgt erst nach Einlangen der Anzahlung auf dem
Konto der
POHLY K.G..
(5) Der
Restbetrag ist bei Zahlung mit Erlagschein innerhalb von 3
Tagen ab
Erhalt der Ware mit dem beigelegten Erlagschein
einzuzahlen.
(6) Kommt der
Kunde mit einer Zahlung oder sonstigen Leistungen in
Verzug, so
sind wir - unbeschadet sonstiger Rechte - berechtigt,
unsere
Leistungen und Lieferungen bis zur Erbringung der
vereinbarten
Gegenleistung zurückzubehalten oder nach
Verstreichen
einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen vom
Vertrag
zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde bereits
gelieferte
Gegenstände unverzüglich auf seine Kosten an uns
zurückzustellen.
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
für
Entwertung, Abnützung, Entschädigung für eigene
Transportspesen
und anderes mehr bleibt uns vorbehalten, wobei
wir bei
Vertragsrücktritt durch uns berechtigt sind, 20 % des
Preises
als Mindestvertragsstrafe zu fordern bzw einzubehalten.
(7) Bei
Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von
11 % zu
entrichten.
(8) Verletzt der
Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen, so ist
er
verpflichtet, alle uns zur zweckentsprechenden Verfolgung
unserer
Ansprüche notwendigen Kosten zu ersetzen. Vom Kunden
sind pro
Mahnung EUR 4,-/ÖS 55,04 zu ersetzen. Außerdem sind
die Kosten
von Inkassobüros bis zu den in der jeweils geltenden
Verordnung
für Höchstgebühren im Inkassowesen vorgesehenen
Höchstgebühren
und die Kosten von Rechtsanwälten nach dem
Rechtsanwaltstarifgesetz
zu ersetzen.
(9) Der Kunde
kann nur im Fall der Zahlungsunfähigkeit von uns
oder mit
konnexen, unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten
Forderungen aufrechnen. Unternehmer im Sinne des
KSchG
können ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich
derartiger
Forderungen geltend machen.
§ 4 Postversand, Lieferung und Selbstabholung
(1) Bei Versand wird die bestellte Ware bzw. Leistung innerhalb
der
angegebenen Lieferfrist zugeschickt.
(2) Die
Zustellung durch das Pohly-Lieferservice erfolgt frei
Haus,
sofern
entsprechende Zufahrtsmöglichkeiten und
Straßenverhältnisse
gegeben sind. Der Besteller hat vor der
Lieferung
auf eventuell bestehende Hindernisse für eine
problemlose
Zufahrt hinzuweisen. Die Verbringung im Haus bzw in
der
Wohnung/dem Büro erfolgt durch das Pohly-Lieferservice,
ebenso wie
das Auspacken, Aufstellen bzw Montieren. Auch hier
hat
Besteller vor der Lieferung auf eventuell bestehende
Hindernisse
für eine problemlose Verbringung und Montage
hinzuweisen.
(3) Die
Mitarbeiter des Pohly-Lieferservice führen auch die
Montage
durch.
(4) Die
Pohly K.G. ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen,
soweit
solche möglich sind. Jede Teillieferung gilt als eigenes
Geschäft
und kann von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.
(5) Die
Lieferung durch das Pohly-Lieferservice erfolgt in
Österreich
innerhalb der im Internet beim jeweiligen Artikel
angegebenen
Lieferzeit. Die Lieferzeit beginnt mit der Annahme
der
Bestellung durch uns und dem Einlangen der Zahlung bzw. der
Anzahlung
auf unserem Konto. Beim Kauf mehrerer Artikel mit
unterschiedlichen
Lieferzeiten gilt die längste Lieferzeit, da die
gesamte
Ware auf einmal zugestellt wird. Bei Zahlung mit
Erlagschein
erfolgt die Lieferung bzw Versendung der Waren und
Leistungen
erst nach Einlangen der Anzahlung auf dem Konto der
Pohly
K.G..
(6) Bei
Hauszustellungen durch das Pohly-Lieferservice wird
mit
dem Kunden
nach Annahme der Bestellung ein genauer Liefertermin
vereinbart.
Der Kunde verpflichtet sich, die bestellten Lieferungen
zum so
bekanntgegebenen Termin zu übernehmen. Ist der Kunde
zum
vereinbarten Termin nicht anwesend oder verweigert er die
Annahme,
so gerät er in Annahmeverzug (siehe dazu § 5). Wenn die
ordnungsgemäße
Lieferung durch vertragsfremde, geschäftsfähige
Personen
in den Räumlichkeiten des Kunden bestätigt wird, ist diese
Bestätigung
für den Kunden verbindlich.
(7) Im Fall der
Selbstabholung ist bei der Bestellung eine Filiale
der
Pohly K.G. auszuwählen, bei der die Artikel abgeholt
werden
können.
Der Besteller wird von der Pohly K.G. verständigt,
wann
und
innerhalb welcher Frist die Artikel abholbereit sind. Die
Selbstabholung
ist nur bei jenen Artikeln möglich, bei denen dies
im
Internet angeführt wird.
(8) Der Kunde
hat die Möglichkeit, Transport-, Um- und
Verkaufspackungen
im Sinne der Verpackungsverordnung,
beschränkt
auf Verpackungen der Art, Form, Größe und solche
Waren, die
in unserem Sortiment geführt werden, in jeder unse-rer
Filialen
zurückzugeben. Macht der Kunde von der
Rückgabemöglichkeit
kei-nen Gebrauch, ist vereinbart, dass er
selbst auf
eigene Kosten und Gefahr die Verpackung einer im Sinne
der
Verpackungsverordnung zulässigen Verwendung zuführt.
§ 5 Annahmeverzug
(1) Übernimmt der Kunde die Ware bei Zustellung durch das
Pohly-
Lieferservice
nicht zum vereinbarten Termin, so gerät er in
Annahmeverzug.
Wenn dieser Annahmeverzug länger als 6 Wochen
dauert,
sind wir berechtigt, dem Kunden eine vierzehntägige
Nachfrist
für Abnahme oder Abholung zu setzen. Entspricht der
Kunde
seinen vertraglichen Pflichten auch innerhalb dieser Frist
nicht, so
haben wir das Recht, wahlweise entweder die Ware bei
uns auf
Gefahr des Kunden unter Anrechnung einer Lagergebühr in
der Höhe
von 3 % des Rechnungsbetrages (zuzüglich der
Umsatzsteuer
in der gesetzlichen Höhe) pro angefangenem Monat
einzulagern
und auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder
aber vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware freihändig und
ohne
weitere Verständigung des Kunden weiterzuverkaufen, wobei
in diesem
Fall der Kunde eine Vertragsstrafe für den erhöhten
Aufwand
und einen möglichen Mindererlös von 30 % des
Nettokaufpreises
zuzüglich Umsatzsteuer zu bezahlen hat. Diese
Vertragsstrafe
wird mit Erklärung des Rücktritts zur Zahlung
fällig,
geleistete Anzahlungen sind auf die Vertragsstrafe
anrechenbar.
Unser Recht zur Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden
Schadens bleibt unberührt.
(2) Kann bei
Lieferung durch Versand die Ware dem Kunden nicht
zugestellt
werden oder holt der Kunde bei vereinbarter
Selbstabholung
die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist
ab, so
gerät er ebenfalls in Annahmeverzug. Es traten dann die
unter
Punkt (1) beschriebenen Rechtsfolgen ein.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche Gegenstände bleiben bis zur Erfüllung aller
Verpflichtungen
aus dem Vertrag (vollständige Auszahlung des
Preises
inklusive aller Nebengebühren, siehe unter § 2) unser
alleiniges
und unbeschränktes Eigentum. Bis dahin darf der Kunde
die Waren
weder veräußern noch verpfänden, weder verschenken
noch
verleihen. Der Kunde hat kein Recht, über diese Gegenstände
ohne
unsere vorherige ausdrückliche Einwilligung zu verfügen und
trägt das
volle Risiko für die ihm anvertraute Ware in jeder
Hinsicht,
insbesondere auch für die Gefahr des Unterganges,
Verlustes
und Verschlechterung.
(2) Im Falle
einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten
Gegenstände ist der Kunde verpflichtet, sofort alle
Maßnahmen
zu setzen, um die Einstellung der Exekution hinsichtlich
dieser
Gegenstände zu erwirken. Der Kunde hat uns außerdem von
der
Pfändung zu verständigen.
(3) Der Kunde
sichert uns zur Besichtigung der Vorbehaltsware den
jederzeitigen
Zutritt zu seinem Haus bzw Wohnung oder Büro zu.
Kommt der
Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug,
wird ein
Konkursverfahren über sein Vermögen beantragt oder
eröffnet
oder verstößt er gegen sonstige Vertragspflichten, so sind
wir - nach
unserer Wahl unter Aufrechterhaltung des Vertrags -
berechtigt,
die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen
und/oder
diese abzuholen.
§ 7 Lieferverzug, Gewährleistung und Haftung
(1) Ein Rücktritt des Kunden wegen Lieferverzugs ist erst nach
fruchtlosem
Ablauf einer vom Kunden gesetzten, angemessenen
Nachfrist
zulässig.
(2) Der Kunde
hat auftretende Mängel - ohne dass für den Kunden,
der
Konsument im Sinne des KSchG ist, bei Unterlassung nachteilige
Rechtsfolgen
verbunden wären - möglichst bei Lieferung bzw. nach
Sichtbarwerden
bekanntzugeben. Wenn der Kunde Unternehmer im
Sinne des
KSchG ist, hat er die gelieferte Ware bzw die erbrachte
Leistung
nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit
und
sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel
unverzüglich,
spätestens jedoch fünf Werktage nach Erhalt der
Ware bzw
Leistung, bei sonstigem Verlust aller ihm aus bei einer
ordnungsgemäßen
Untersuchung erkennbaren Mängeln zustehenden
Ansprüche
schriftlich zu rügen.
(3) Der Kunde
kann Mängel an den von uns erbrachten Lieferungen
und/oder
Leis-tungen - unabhängig davon, auf welchen Rechtsgrund
er seine
Ansprüche stützt - nur innerhalb von 6 Monaten ab
Lieferung
bzw Leistung gerichtlich geltend machen.
(4) Wenn der
Kunde bei Gattungssachen Wandlung oder
angemessene
Preisminderung begehrt, können wir uns von unserer
Leistungspflicht
durch Austausch der mangelhaften Sache
innerhalb
einer angemessenen Frist befreien. Wenn der Kunde
Preisminderung
begehrt, so können wir uns von unserer
Leistungspflicht
nach unserer Wahl durch den Nachtrag des
Fehlenden
bzw. durch Bewirken einer Verbesserung befreien.
(5) Die
Verbesserung eines Mangels erfolgt kosten- und spesenfrei
durch uns
im Haus des Kunden oder in unseren Werkstätten, wobei
wir
verlangen können, dass der Kunde die Ware - soweit dies
tunlich
ist - auf unsere Gefahr und Kosten an uns versendet oder
einem von
uns namhaft gemachten Transporteur aushändigt. Der
Kunde hat
uns die Möglichkeit zur Verbesserung zu geben.
(6) Die
Pohly K.G. übernimmt keine Haftung für Schäden aus
welchem
Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs,
Unmöglichkeit
der Leistung, positiver Forderungsverletzung,
Verschulden
bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln
oder wegen
unerlaubter Handlungen, welche infolge leichter
Fahrlässigkeit
durch uns oder Personen, für die wir einzustehen
haben,
verursacht werden. Kunden, die Unternehmer im Sinne des
KSchG
sind, haben das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz zu
beweisen. Bei Verträge mit Konsumenten sind Schäden
an der
Person und an zur Bearbeitung übernommenen Sachen von
diesem
Haftungsausschluss ausgenommen.
§ 8 Rücktrittsrecht des Kunden gemäß § 5e und § 5f KSchG
(1) Ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, kann von
einem im
Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im
Fernabsatz
abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der im
folgenden
genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die
Rücktrittserklärung
innerhalb der Frist abgesendet wird. Die
Rücktrittsfrist
beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht
als
Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung
von Waren
mit dem Tag ihres Eingangs beim Kunden, bei Verträgen
über die
Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des
Vertragsabschlusses.
Sind wir unseren Informationspflichten nach
§ 5d Abs 1
und 2 KSchG nicht nachgekommen, so beträgt die
Rücktrittsfrist
drei Monate ab den im vorigen Satz genannten
Zeitpunkten.
Kommen wir unseren Informationspflichten innerhalb
dieser
Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung
der
Informationen durch uns die im vorigen Satz genannte Frist
zur
Ausübung des Rücktrittsrechts.
(2) Der Kunde
hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
a) Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Kunden gegenüber
vereinbarungsgemäß
innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs 2
erster
Satz KSchG) ab Vertragsabschluss begonnen wird,
b) Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung
der Sätze
auf den Finanzmärkten, auf die wir keinen Einfluss
haben,
abhängt,
c) Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die
eindeutig
auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die
auf Grund
ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung
geeignet
sind, die schnell verderben können oder deren
Verfallsdatum
überschritten würde,
d) Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die
gelieferten
Sachen vom Kunden entsiegelt worden sind,
e) Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von
Verträgen
über periodische Druckschriften (§ 26 Abs 1 Z 1
KSchG),
f) Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
g) Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs 4 Z 1
und 2
KSchG).
(3) Tritt der
Verbraucher gemäß Punkt (1) zurück, haben Zug um
Zug
a) wir die vom Kunden geleisteten Zahlungen zu erstatten und den
vom Kunden
auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen
Aufwand zu
ersetzen sowie
b) der Kunde die empfangenen Leistungen zurückzustellen (wobei
die
unmittelbaren Kosten der Rücksendung vereinbarungsgemäß vom
Kunden zu
tragen sind) und uns ein angemessenes Entgelt für die
Benützung,
einschließlich einer Entschädigung für eine damit
verbundene
Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu
zahlen;
die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des
Kunden ist
für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
§ 9 Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass die im Rahmen der Bestellung für
Zwecke
unserer Buchhaltung sowie zu internen Marktforschungs-
und
Marketingzwecken erhoben, bearbeitet, gespeichert und
genutzt
werden. Die Daten werden von uns zur Erfüllung von
gesetzlichen
Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs
und zu
Werbezwecken verwendet.
§ 10 Vertrag mit mehreren Kunden
(1) Mehrere Kunden auf der Käuferseite haften für die Erfüllung
aller in
dem Vertrag übernommenen Verpflichtungen solidarisch zur
ungeteilten
Hand.
(2) Wir haben
das Recht, rechtserhebliche Mitteilungen nach
unserer
Wahl an einen der Kunden mit Wirkung für alle Kunden zu
richten,
soweit uns der Kunde nicht eine andere Anschrift
schriftlich
bekanntgegeben hat; dies gilt auch für eine allfällige
Rückzahlung
einer Zahlung.
§ 11 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag unterliegt österreichischem materiellem Recht.
Als Gerichtstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem
Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird ausschließlich das für
Kitzbühel örtlich und sachlich zuständige
österreichische Gericht
vereinbart. Wenn der Kunde Konsument im Sinne des KSchG ist,
gilt dieser Gerichtstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in
diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt
oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland
wohnt. Wir sind befugt, den Kunden auch an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu klagen.
(2) Zahlungs- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist
Kitzbühel.
(3) Änderungen
und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso müssen alle das
Vertragsverhältnis betreffende Erklärungen schriftlich erfolgen.
Bei Konsumenten ist die Wirksamkeit mündlicher Erklärungen von
uns oder unserer Vertreter durch diese Klausel nicht
ausgeschlossen.
(4) Bei
rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser
Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen bleiben die übrigen
Bestimmungen
und die unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen
Verträge
aufrecht. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame
Bestimmung
durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach
am
nächsten kommt, zu ersetzen.
(5) Bis zur
schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift
Zustellungen
und Willenserklärungen erfolgen rechtswirksam an
die vom
Kunden in der Bestellung an-gegebene Adresse. Der Kunde
ist
verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen und im
Vertrag
abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei
unrichtigen,
unvollständigen und unklaren Angaben durch den
Kunden
haftet dieser für alle uns daraus entstehenden Kosten. Der
Kunde ist
bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, uns
Änderungen
des Namens, der Anschrift bzw einen Wechsel des
Wohnsitzes
unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Im
Unterlassungsfall
gilt jede schriftliche Mitteilung, die an die
zuletzt
bekanntgegebene Adresse des Kunden erfolgt, als den
Erfordernissen
einer wirksamen Zustellung genügend.