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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BESTELLUNGEN IM INTERNET BEI WWW.HOLZDIREKT.AT
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POHLY Franz K.G. Firmenbuchnummer: FN 824m/Landesgericht Innsbruck Anfragen zu offenen Bestellungen bei www.holzdirekt.at bitte an Herrn Daniel Pohly, Tel. 0043 / (0) 53 56 / 640 45
(2) Die Angebote im Internet gelten ausschließlich für Bestellungen über das Internet. (3) Unsere Angebote sind zur Gänze – auch für Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben – freibleibend. Das Angebot im Rechtssinn sind die Bestellungen des Kunden. Der Kunde ist an sein Angebot drei Wochen gebunden. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Lieferung bzw Leistung zustande, wobei wir auch zu einer teilweisen Annahme der Bestel-lung berechtigt sind. Bei Hauszustellungen wird noch gesondert ein genauer Liefertermin vereinbart. Bei Selbstabholung erfolgt eine Verständigung, sobald die Ware abholbereit ist. (4) Wir bieten unsere Leistungen und Lieferungen im Internet nur voll geschäftsfähigen Kunden mit Sitz bzw Wohnsitz in Österreich an.
(2) Bei Postversand kommen weiters noch Versandkosten von EUR 3,65/ÖS 50,23 bei einem Waren-/Leistungswert bis EUR 36,-/ÖS 495,37 bzw. EUR 10,95/ÖS 150,68 bei einem Waren-/Leistungswert über EUR 36,-/ÖS 495,37 hinzu. (3) Bei Artikeln, die von uns zugestellt werden, gelten die im Internet bei den jeweiligen Artikel angeführten Zustellpreise. Bei diesen Zustellpreisen sind die Zustellkosten und die Montagekosten inkludiert.
(2) Bei Zustellung der Waren durch uns sind unsere Rechnungen unverzüglich mit dem bei der Zustellung ausgehändigten Erlagschein oder direkt beim Zusteller in bar zu bezahlen. (3) Bei Selbstabholung der Waren sind unsere Rechnungen bei der Abholung an der Kassa der jeweiligen Filiale in bar zu bezahlen. (4) Bei Zahlung mit Erlagschein und bei Barzahlung beim Zusteller ist bei einem Bestellwert über EUR 36,-/ÖS 495,37 eine Anzahlung von 30 Prozent des Bestellwerts zu leisten. Zu diesem Zweck schickt die POHLY K.G. dem Besteller nach Eingang der Bestellung einen Erlagschein, mit dem die Anzahlung zu leisten ist. Die Anzahlung ist spätestens 3 Tage nach Erhalt des Erlagscheins einzuzahlen. Die Lieferung bzw Versendung der Waren und Leistungen erfolgt erst nach Einlangen der Anzahlung auf dem Konto der POHLY K.G.. (5) Der Restbetrag ist bei Zahlung mit Erlagschein innerhalb von 3 Tagen ab Erhalt der Ware mit dem beigelegten Erlagschein einzuzahlen. (6) Kommt der Kunde mit einer Zahlung oder sonstigen Leistungen in Verzug, so sind wir - unbeschadet sonstiger Rechte - berechtigt, unsere Leistungen und Lieferungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde bereits gelieferte Gegenstände unverzüglich auf seine Kosten an uns zurückzustellen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für Entwertung, Abnützung, Entschädigung für eigene Transportspesen und anderes mehr bleibt uns vorbehalten, wobei wir bei Vertragsrücktritt durch uns berechtigt sind, 20 % des Preises als Mindestvertragsstrafe zu fordern bzw einzubehalten. (7) Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 11 % zu entrichten. (8) Verletzt der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen, so ist er verpflichtet, alle uns zur zweckentsprechenden Verfolgung unserer Ansprüche notwendigen Kosten zu ersetzen. Vom Kunden sind pro Mahnung EUR 4,-/ÖS 55,04 zu ersetzen. Außerdem sind die Kosten von Inkassobüros bis zu den in der jeweils geltenden Verordnung für Höchstgebühren im Inkassowesen vorgesehenen Höchstgebühren und die Kosten von Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu ersetzen. (9) Der Kunde kann nur im Fall der Zahlungsunfähigkeit von uns oder mit konnexen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Unternehmer im Sinne des KSchG können ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich derartiger Forderungen geltend machen.
(2) Die Zustellung durch das Pohly-Lieferservice erfolgt frei Haus, sofern entsprechende Zufahrtsmöglichkeiten und Straßenverhältnisse gegeben sind. Der Besteller hat vor der Lieferung auf eventuell bestehende Hindernisse für eine problemlose Zufahrt hinzuweisen. Die Verbringung im Haus bzw in der Wohnung/dem Büro erfolgt durch das Pohly-Lieferservice, ebenso wie das Auspacken, Aufstellen bzw Montieren. Auch hier hat Besteller vor der Lieferung auf eventuell bestehende Hindernisse für eine problemlose Verbringung und Montage hinzuweisen. (3) Die Mitarbeiter des Pohly-Lieferservice führen auch die Montage durch. (4) Die Pohly K.G. ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, soweit solche möglich sind. Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und kann von uns gesondert in Rechnung gestellt werden. (5) Die Lieferung durch das Pohly-Lieferservice erfolgt in Österreich innerhalb der im Internet beim jeweiligen Artikel angegebenen Lieferzeit. Die Lieferzeit beginnt mit der Annahme der Bestellung durch uns und dem Einlangen der Zahlung bzw. der Anzahlung auf unserem Konto. Beim Kauf mehrerer Artikel mit unterschiedlichen Lieferzeiten gilt die längste Lieferzeit, da die gesamte Ware auf einmal zugestellt wird. Bei Zahlung mit Erlagschein erfolgt die Lieferung bzw Versendung der Waren und Leistungen erst nach Einlangen der Anzahlung auf dem Konto der Pohly K.G.. (6) Bei Hauszustellungen durch das Pohly-Lieferservice wird mit dem Kunden nach Annahme der Bestellung ein genauer Liefertermin vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich, die bestellten Lieferungen zum so bekanntgegebenen Termin zu übernehmen. Ist der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anwesend oder verweigert er die Annahme, so gerät er in Annahmeverzug (siehe dazu § 5). Wenn die ordnungsgemäße Lieferung durch vertragsfremde, geschäftsfähige Personen in den Räumlichkeiten des Kunden bestätigt wird, ist diese Bestätigung für den Kunden verbindlich. (7) Im Fall der Selbstabholung ist bei der Bestellung eine Filiale der Pohly K.G. auszuwählen, bei der die Artikel abgeholt werden können. Der Besteller wird von der Pohly K.G. verständigt, wann und innerhalb welcher Frist die Artikel abholbereit sind. Die Selbstabholung ist nur bei jenen Artikeln möglich, bei denen dies im Internet angeführt wird. (8) Der Kunde hat die Möglichkeit, Transport-, Um- und Verkaufspackungen im Sinne der Verpackungsverordnung, beschränkt auf Verpackungen der Art, Form, Größe und solche Waren, die in unserem Sortiment geführt werden, in jeder unse-rer Filialen zurückzugeben. Macht der Kunde von der Rückgabemöglichkeit kei-nen Gebrauch, ist vereinbart, dass er selbst auf eigene Kosten und Gefahr die Verpackung einer im Sinne der Verpackungsverordnung zulässigen Verwendung zuführt.
(2) Kann bei Lieferung durch Versand die Ware dem Kunden nicht zugestellt werden oder holt der Kunde bei vereinbarter Selbstabholung die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab, so gerät er ebenfalls in Annahmeverzug. Es traten dann die unter Punkt (1) beschriebenen Rechtsfolgen ein.
(2) Im Falle einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ist der Kunde verpflichtet, sofort alle Maßnahmen zu setzen, um die Einstellung der Exekution hinsichtlich dieser Gegenstände zu erwirken. Der Kunde hat uns außerdem von der Pfändung zu verständigen. (3) Der Kunde sichert uns zur Besichtigung der Vorbehaltsware den jederzeitigen Zutritt zu seinem Haus bzw Wohnung oder Büro zu. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, wird ein Konkursverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet oder verstößt er gegen sonstige Vertragspflichten, so sind wir - nach unserer Wahl unter Aufrechterhaltung des Vertrags - berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder diese abzuholen.
(2) Der Kunde hat auftretende Mängel - ohne dass für den Kunden, der Konsument im Sinne des KSchG ist, bei Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen verbunden wären - möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekanntzugeben. Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG ist, hat er die gelieferte Ware bzw die erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Erhalt der Ware bzw Leistung, bei sonstigem Verlust aller ihm aus bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängeln zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen. (3) Der Kunde kann Mängel an den von uns erbrachten Lieferungen und/oder Leis-tungen - unabhängig davon, auf welchen Rechtsgrund er seine Ansprüche stützt - nur innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung bzw Leistung gerichtlich geltend machen. (4) Wenn der Kunde bei Gattungssachen Wandlung oder angemessene Preisminderung begehrt, können wir uns von unserer Leistungspflicht durch Austausch der mangelhaften Sache innerhalb einer angemessenen Frist befreien. Wenn der Kunde Preisminderung begehrt, so können wir uns von unserer Leistungspflicht nach unserer Wahl durch den Nachtrag des Fehlenden bzw. durch Bewirken einer Verbesserung befreien. (5) Die Verbesserung eines Mangels erfolgt kosten- und spesenfrei durch uns im Haus des Kunden oder in unseren Werkstätten, wobei wir verlangen können, dass der Kunde die Ware - soweit dies tunlich ist - auf unsere Gefahr und Kosten an uns versendet oder einem von uns namhaft gemachten Transporteur aushändigt. Der Kunde hat uns die Möglichkeit zur Verbesserung zu geben. (6) Die Pohly K.G. übernimmt keine Haftung für Schäden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen, welche infolge leichter Fahrlässigkeit durch uns oder Personen, für die wir einzustehen haben, verursacht werden. Kunden, die Unternehmer im Sinne des KSchG sind, haben das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen. Bei Verträge mit Konsumenten sind Schäden an der Person und an zur Bearbeitung übernommenen Sachen von diesem Haftungsausschluss ausgenommen.
(2) Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über (3) Tritt der Verbraucher gemäß Punkt (1) zurück, haben Zug um Zug
(2) Wir haben das Recht, rechtserhebliche Mitteilungen nach unserer Wahl an einen der Kunden mit Wirkung für alle Kunden zu richten, soweit uns der Kunde nicht eine andere Anschrift schriftlich bekanntgegeben hat; dies gilt auch für eine allfällige Rückzahlung einer Zahlung.
(2) Zahlungs- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Kitzbühel. (3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso müssen alle das Vertragsverhältnis betreffende Erklärungen schriftlich erfolgen. Bei Konsumenten ist die Wirksamkeit mündlicher Erklärungen von uns oder unserer Vertreter durch diese Klausel nicht ausgeschlossen. (4) Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen bleiben die übrigen Bestimmungen und die unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge aufrecht. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. (5) Bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen rechtswirksam an die vom Kunden in der Bestellung an-gegebene Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen und im Vertrag abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Kunden haftet dieser für alle uns daraus entstehenden Kosten. Der Kunde ist bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, uns Änderungen des Namens, der Anschrift bzw einen Wechsel des Wohnsitzes unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall gilt jede schriftliche Mitteilung, die an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Kunden erfolgt, als den Erfordernissen einer wirksamen Zustellung genügend.
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